Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 23. März 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen
Moritz Knape
Einzelunternehmen
[Straße] [Hausnummer]
[PLZ] Braunschweig, Deutschland
E-Mail: kontakt@rappo.app
Telefon: +49 174 5320747
(nachfolgend „Rappo“ oder „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der SaaS-Anwendung Rappo, erreichbar unter rappo.app.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherverträge im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Die Anwendung von § 310 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch das zeitlich erste der folgenden Ereignisse:
- (a) die Bestätigung der AGB durch den HR-Administrator im Rahmen der Kontoeinrichtung (Klick auf „Ich akzeptiere die AGB und den AVV“),
- (b) den ersten Login eines vom Kunden autorisierten Nutzers, oder
- (c) eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch Rappo.
Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses wird dem HR-Administrator per E-Mail bestätigt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Rappo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Rappo ist eine browserbasierte Progressive Web App (PWA) zur digitalen Baustellendokumentation. Der Dienst wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt und erfordert keine lokale Installation.
(2) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Erstellung digitaler Tagesberichte (mobil und Desktop)
- 2-stufiger Genehmigungsworkflow (Bauleiter → HR-Verantwortlicher)
- Export von Berichten als PDF und Excel (audit-konform)
- Projekt- und Nutzerverwaltung
- Aktivitäts-Templates pro Projekt
- Multi-Tenant-Architektur mit isolierten Kundendaten (Row-Level Security)
- Offline-Fähigkeit über lokale Datenhaltung (IndexedDB) mit automatischer Synchronisation
- Automatische GPS-Standorterfassung bei Berichterstellung (konfigurierbar pro Organisation)
- Automatischer Wetterdatenabruf über die Open-Meteo API basierend auf dem Standort
- Fotodokumentation mit Typklassifikation (Nachweis/Mangel)
- E-Mail-Benachrichtigungen bei Statusänderungen
- In-App-Benachrichtigungen
- Audit-Protokollierung kritischer Aktionen
(3) Der Zugang erfolgt über einen modernen Webbrowser. Rappo unterstützt die jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge.
(4) Rappo behält sich vor, den Funktionsumfang mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen zu ändern oder zu erweitern, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist (§ 315 BGB).
(5) Änderungen, die den in Absatz 2 beschriebenen Kernfunktionsumfang wesentlich einschränken, berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Rappo wird in der Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Erstellung von Nutzerkonten erfolgt ausschließlich durch den HR-Administrator der Kundenorganisation. Eine öffentliche Selbstregistrierung ist nicht vorgesehen.
(2) Der HR-Administrator ist verantwortlich für die korrekte Zuweisung der Nutzerrollen (Mitarbeiter, Bauleiter, HR-Administrator) und die damit verbundenen Zugriffsrechte.
(3) Jeder Nutzer erhält individuelle Zugangsdaten. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Nutzerkonten vorgenommen werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Nutzerkonten aktuell zu halten und insbesondere Konten ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich zu deaktivieren.
(5) Die Erstanmeldung erfolgt über einen Einladungslink mit individueller Passwort-Setzung durch den Nutzer.
(6) Rappo ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren.
§ 4 Nutzungsrechte und -pflichten
(1) Rappo räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Dienstes im Rahmen dieser AGB ein.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Zweck der Baustellendokumentation gestattet.
(3) Dem Kunden und seinen Nutzern ist insbesondere untersagt:
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung des Dienstes
- Automatisierter Zugriff (Scraping, Bots) ohne vorherige schriftliche Genehmigung
- Nutzung des Dienstes zur Entwicklung von Konkurrenzprodukten
- Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte
- Eingriffe in die technische Infrastruktur oder Sicherheitsmechanismen
- Überlassung des Zugangs an Dritte außerhalb der Kundenorganisation
(4) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- Die Richtigkeit der in Rappo eingegebenen Daten sicherzustellen
- Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eigenverantwortlich zu gewährleisten
- Seine Mitarbeiter über die Datenverarbeitung durch Rappo zu informieren, insbesondere über die GPS-Standorterfassung und Fotodokumentation
- Erforderliche Einwilligungen oder Betriebsvereinbarungen einzuholen
(5) Der Kunde bleibt im Sinne der DSGVO der Verantwortliche (Data Controller) für alle über Rappo verarbeiteten personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter.
§ 5 GPS-Standortdaten und Ortung
(1) Rappo erfasst GPS-Koordinaten punktuell bei der Erstellung eines Tagesberichts. Es findet keine kontinuierliche Echtzeitüberwachung oder dauerhafte Standortverfolgung der Nutzer statt.
(2) Erfasste Standortdaten umfassen: Breitengrad, Längengrad, Genauigkeit (in Metern) sowie den Zeitstempel der Erfassung.
(3) Zweck der Standorterfassung ist die Dokumentation des Arbeitsortes zur Erfüllung von Audit-Anforderungen (insbesondere DB-Netz-Vorgaben und MiLoG-Dokumentationspflichten).
(4) Der Kunde trägt als Arbeitgeber die alleinige Verantwortung für:
- Die Information seiner Mitarbeiter über die GPS-Erfassung
- Die Einholung erforderlicher Einwilligungen oder den Abschluss von Betriebsvereinbarungen gemäß § 26 BDSG
- Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben zur Mitarbeiterüberwachung
(5) Rappo verarbeitet GPS-Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
(6) Die GPS-Funktion kann pro Organisation in den Einstellungen deaktiviert werden.
(7) Standortdaten werden zusammen mit dem zugehörigen Bericht aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach § 14 dieser AGB.
§ 6 Fotodokumentation und EXIF-Daten
(1) Nutzer können im Rahmen der Berichterstellung Fotos hochladen. Diese werden als „Nachweis“ (proof) oder „Mangel“ (issue) klassifiziert.
(2) Hochgeladene Fotos können EXIF-Metadaten enthalten, insbesondere GPS-Koordinaten, Geräteinformationen und Zeitstempel. Rappo speichert vorhandene EXIF-Daten zur Nachvollziehbarkeit und Audit-Konformität.
(3) Die Speicherung erfolgt in verschlüsseltem Cloud-Speicher (Supabase Storage, Standort EU Frankfurt).
(4) Technische Beschränkungen: Maximale Dateigröße 5 MB pro Bild; unterstützte Formate: JPEG, PNG, WebP.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass keine unzulässigen personenbezogenen Daten in hochgeladenen Fotos enthalten sind (z. B. Gesichter unbeteiligter Dritter ohne deren Einwilligung).
(6) Die Aufbewahrung von Fotos und zugehörigen Metadaten richtet sich nach § 14 dieser AGB.
§ 7 Offline-Modus und Datensynchronisation
(1) Rappo unterstützt die Offline-Datenerfassung über lokalen Browserspeicher (IndexedDB). Dies ermöglicht die Berichterstellung auch ohne aktive Internetverbindung.
(2) Offline erstellte Berichtsentwürfe werden bei Wiederherstellung der Internetverbindung automatisch mit dem Server synchronisiert.
(3) Bei Synchronisationskonflikten gilt grundsätzlich die Last-Write-Wins-Strategie: Die zuletzt eingereichte Version eines Berichts hat Vorrang.
Hiervon ausgenommen sind Berichte, die bereits den Status „Genehmigt“ erreicht haben. Genehmigte Berichte können nicht durch später synchronisierte Offline-Änderungen überschrieben werden. In diesem Fall wird der Nutzer über den Konflikt benachrichtigt und kann den Bericht als neuen Entwurf einreichen.
(3a) Rappo protokolliert Synchronisationskonflikte im Audit-Log. Der Kunde kann über die Verwaltungsoberfläche einsehen, ob und wann Konflikte aufgetreten sind.
(4) Rappo übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch folgende Umstände entstehen:
- Löschung des Browser-Caches oder der Websitedaten durch den Nutzer
- Geräteausfall oder -verlust
- Manuelle Löschung des lokalen Speichers
- Browser-Updates, die den lokalen Speicher zurücksetzen
(5) Der Kunde sollte regelmäßige Internetkonnektivität sicherstellen, um Datendesynchronisation zu minimieren.
(6) Der Offline-Modus ist eine zusätzliche Komfortfunktion und stellt keine garantierte Offline-Verfügbarkeit des Dienstes dar.
§ 8 Datenverarbeitung und Datenschutz
(1) Rappo verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO).
(2) Der Kunde ist der Verantwortliche (Data Controller) im Sinne der DSGVO. Rappo ist der Auftragsverarbeiter (Data Processor).
(3) Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages. Der AVV ist jederzeit unter rappo.app/avv abrufbar. Mit Abschluss dieses Vertrages akzeptiert der Kunde zugleich den AVV.
(4) Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter rappo.app/privacy einsehbar.
(5) Aktuelle Unterauftragsverarbeiter:
- Supabase Inc. (EU Frankfurt) — Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicher
- Vercel Inc. (EU Frankfurt) — Hosting, Edge Functions
- Cloudflare Inc. (Global) — Bot-Schutz (Turnstile CAPTCHA)
- Resend Inc. (USA, DPA vorhanden) — E-Mail-Versand
- Open-Meteo — Wetter-API (öffentliche API; es werden ausschließlich GPS-Koordinaten übermittelt, keine personenbezogenen Daten)
(6) Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter werden dem Kunden mit einer Frist von 30 Tagen vorab mitgeteilt. Der Kunde kann der Änderung innerhalb dieser Frist schriftlich widersprechen.
(7) Die primäre Datenhaltung erfolgt in der Europäischen Union (Standort Frankfurt am Main). Soweit einzelne Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU sitzen (z. B. Resend, USA), ist dies durch geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln, DPA, EU-US Data Privacy Framework) abgesichert.
(8) Rappo implementiert technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO, insbesondere: Verschlüsselung bei Übertragung (TLS) und Speicherung, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Audit-Protokollierung, Rate Limiting und Security Headers (CSP, HSTS, X-Frame-Options).
§ 9 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Rappo strebt eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes an, garantiert jedoch kein bestimmtes Service Level Agreement (SLA) und keine konkrete Verfügbarkeitsquote.
(2) Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und auf Zeiten mit geringer Nutzung gelegt.
(3) Rappo haftet nicht für Nichtverfügbarkeit, die durch folgende Umstände verursacht wird:
- Höhere Gewalt (siehe § 12 Abs. 7)
- Ausfälle von Drittanbietern (Supabase, Vercel, Cloudflare)
- Internetverbindungsprobleme auf Kundenseite
- Browser-Inkompatibilitäten
(4) Der Offline-Modus (§ 7) mindert konnektivitätsbedingte Einschränkungen teilweise.
(5) Statusmitteilungen können per In-App-Benachrichtigung oder E-Mail erfolgen.
§ 10 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf rappo.app/preise veröffentlichten Preise. Die Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages.
(2) Aktuelle Preisstufen (Stand: März 2026):
- Starter: 5,00 EUR pro aktivem Nutzer/Monat
- Professional: 8,00 EUR pro aktivem Nutzer/Monat
- Enterprise: auf Anfrage (individuelle Vereinbarung)
Als aktiver Nutzer gilt jeder Nutzer, der im Abrechnungszeitraum mindestens einen Login durchgeführt oder einen Bericht erstellt hat. Nutzerkonten, die vom HR-Administrator deaktiviert wurden, werden nicht berechnet.
(2a) Für Pilotkunden können individuelle Konditionen (einschließlich kostenloser Testphasen) schriftlich vereinbart werden. Solche Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Nach Ablauf einer Testphase gelten die regulären Preise gemäß Absatz 2, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(4) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
(5) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB an (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern).
(6) Preisanpassungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich angekündigt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.
(7) Kostenlose Test- oder Pilotphasen begründen keinen Anspruch auf fortgesetzte kostenlose Nutzung. Dauer und Bedingungen von Testphasen werden individuell vereinbart.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und läuft auf monatlicher Basis.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Rappo liegt insbesondere vor bei:
- Wesentlichem Verstoß des Kunden gegen diese AGB
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Nutzung des Dienstes für rechtswidrige Zwecke
(6) Nach Vertragsende steht dem Kunden ein Datenexport-Zeitraum von 30 Tagen zur Verfügung (siehe § 14).
§ 12 Haftung
(1) Rappo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rappo begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftungsobergrenze bei leichter Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten entspricht der Gesamtvergütung, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis an Rappo gezahlt hat, mindestens jedoch 500 EUR.
(4) Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Kunde keine regelmäßige Synchronisation oder Datensicherung vorgenommen hat.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rappo.
(6) Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(7) Höhere Gewalt: Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle der Drittanbieter-Infrastruktur).
§ 13 Gewährleistung
(1) Rappo stellt den Dienst im jeweils aktuellen Zustand bereit. Der Vertrag ist als Dauerschuldverhältnis ausgestaltet; Gewährleistungsregeln des Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Rappo gewährleistet, dass der Dienst im Wesentlichen der in § 2 beschriebenen Funktionalität entspricht.
(3) Störungsmeldungen sind über das Kontaktformular unter rappo.app/contact oder per E-Mail an kontakt@rappo.app einzureichen.
(4) Rappo wird gemeldete Fehler mit angemessenem Aufwand in angemessener Frist beheben (Best-Effort-Prinzip).
(5) Es wird nicht garantiert, dass der Dienst sämtliche individuellen Anforderungen des Kunden erfüllt oder jederzeit fehlerfrei funktioniert.
(6) Bei andauernden wesentlichen Mängeln, die Rappo trotz angemessener Fristsetzung nicht behebt, steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 11 zu.
§ 14 Datenlöschung, Aufbewahrung und Portabilität
(1) Während der Vertragslaufzeit werden Daten so lange aufbewahrt, wie dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
(2) Folgende gesetzliche Aufbewahrungspflichten können einer Löschung entgegenstehen:
- § 257 HGB: 6 Jahre (Handelsbriefe) bzw. 10 Jahre (Buchungsbelege, Abschlüsse)
- § 147 AO: 10 Jahre (steuerrelevante Unterlagen)
- MiLoG: 2 Jahre (Mindestlohndokumentation)
(3) Rappo bewahrt Daten für die jeweils längste anwendbare gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf.
(4) Nach Vertragsende:
- Der Kunde hat 30 Tage Zeit, seine Daten über die Export-Funktionen (PDF/Excel) zu sichern.
- Nach Ablauf des Export-Zeitraums erfolgt die Löschung innerhalb von 60 weiteren Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4a) Auf Anfrage stellt Rappo dem Kunden seine Daten zusätzlich in einem maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) zur Verfügung. Dies umfasst: Berichtsdaten, Projektdaten, Nutzerlisten und zugehörige Metadaten. Für den Datenexport in maschinenlesbarem Format kann Rappo eine angemessene Aufwandsentschädigung berechnen, die vorab mitgeteilt wird. Der Export erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anfrage.
(5) Löschanfragen einzelner Betroffener gemäß Art. 17 DSGVO werden im Rahmen der Auftragsverarbeitung umgesetzt. Der Kunde muss die Löschung als Verantwortlicher anweisen.
(6) Audit-Log-Daten werden aus Sicherheitsgründen für mindestens 1 Jahr aufbewahrt.
(7) Rappo darf nach Vertragsende anonymisierte und aggregierte statistische Daten unbefristet aufbewahren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- (a) Die Anonymisierung ist irreversibel — ein Rückschluss auf einzelne Personen ist weder durch Rappo noch durch Dritte möglich, auch nicht durch Kombination mit anderen Datensätzen.
- (b) Die Daten werden ausschließlich in aggregierter Form gespeichert (z. B. durchschnittliche Berichtsanzahl pro Organisationsgröße, branchenbezogene Nutzungsstatistiken).
- (c) Einzelne Berichte, Nutzerprofile, GPS-Koordinaten, Fotos oder andere personenbeziehbare Datenpunkte werden nicht aufbewahrt.
§ 15 Änderungen der AGB
(1) Rappo ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich zu ändern. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an den HR-Administrator des Kunden.
(2) Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Rappo wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung des Schweigens ausdrücklich hinweisen.
(2a) Die Änderungsmitteilung muss im Betreff oder in der ersten Zeile folgenden Hinweis enthalten: „Wichtig: Wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen widersprechen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.“ Eine Änderungsmitteilung ohne diesen Hinweis löst die Zustimmungsfiktion nach Absatz 2 nicht aus.
(3) Widerspricht der Kunde der Änderung, ist Rappo berechtigt, den Vertrag zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu beenden.
(4) Wesentliche Änderungen, die Kernleistungen, Preise oder die Datenverarbeitung betreffen, werden in der Änderungsmitteilung gesondert hervorgehoben.
(5) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist stets unter rappo.app/terms abrufbar.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Braunschweig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(5) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
(6) Diese deutschsprachige Fassung der AGB ist rechtlich bindend. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information und begründen keine eigenständigen Rechte oder Pflichten.
Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), abrufbar unter rappo.app/avv
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: kontakt@rappo.app